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Herpes zoster ophthalmicus (ICD‑10 B02.3): Diagnostik, Differenzialdiagnosen & Therapie‑Standard

Stärkste Quellenart: Übersichtsarbeit
  • Übersichtsarbeit: 3

Einordnung nach dem Studientyp der zitierten Quellen laut PubMed bzw. Leitlinienregister. Sie bewertet nicht, ob einzelne Aussagen des Artikels durch diese Quellen belegt sind. Zurückgezogene und nicht bestätigte Quellenangaben zählen nicht.

HOS-010727

In diesem Artikel
  1. Übersicht
  2. Klinisches Erscheinungsbild
  3. Diagnostik
  4. Differenzialdiagnosen
  5. Therapie
  6. Besondere Populationen
  7. Sonderfälle & aktuelle Studienlage
  8. Verwandte Codes

Übersicht

Herpes zoster ophthalmicus (HZO) ist die Beteiligung des Trigeminus‑Nervs, insbesondere des Ophthalmikus‑Zweigs, durch das Varicella‑zoster‑Virus. Die Erkrankung tritt vorwiegend bei älteren Erwachsenen auf; das Risiko steigt mit dem Alter und bei immunsupprimierten Personen. HZO ist klinisch relevant, weil es zu schweren okulären Komplikationen führen kann, die das Sehvermögen dauerhaft beeinträchtigen.

Klinisches Erscheinungsbild

Typisch beginnt HZO mit einem prodromalen Schmerz oder Brennen im betroffenen Hautsegment, gefolgt von einer vesikulösen Exanthem‑Entwicklung entlang des Dermatomes V1. Charakteristisch ist der Hutchinson‑Zeichen – eine Vesikulation an der Nasenwurzel, die auf eine nasale Beteiligung und damit ein erhöhtes Risiko für okuläre Komplikationen hinweist. Ophthalmologische Befunde können Konjunktivitis, Keratitis, Uveitis, Hornhautnekrose oder Glaukom umfassen. Der Verlauf ist meist schubweise mit akuter Phase von wenigen Tagen bis Wochen, gefolgt von einem potenziellen chronischen Schmerzsyndrom (post‑herpetische Neuralgie).

Diagnostik

Die Diagnose stützt sich primär auf die Anamnese (plötzlicher, einseitiger Hautausschlag im V1‑Dermatom, prodromaler neuropathischer Schmerz) und den klinischen Befund (typische Vesikel, Hutchinson‑Zeichen). Dermatologische Inspektion des betroffenen Gesichts sowie ophthalmologische Untersuchung (Spaltlampenbefund, Funduskopie) sind essenziell. In unklaren Fällen kann eine PCR‑Nachweis von VZV aus Haut- oder Augenflüssigkeit herangezogen werden. Laborparameter zur Abschätzung einer Immunsuppression können ergänzend bestellt werden.

Differenzialdiagnosen

Wichtige abzugrenzende Diagnosen umfassen:

  • Herpes simplex keratitis – meist begrenzt auf die Hornhaut ohne Dermatom‑Verteilung.
  • Kontaktdermatitis oder allergische Reaktion – fehlt der neuropathische Schmerz und das Hutchinson‑Zeichen.
  • Bakterielle Konjunktivitis – präsentiert sich primär mit eitrigem Ausfluss, nicht vesikulös.
  • Trigeminusneuralgie ohne Hautmanifestation – Schmerzen ohne kutanen Befund.

Therapie

Die leitliniengerechte Standardtherapie besteht aus einer antiviralen Behandlung in der akuten Phase, die möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Auftreten des Ausschlags initiiert wird, um das Risiko für okuläre Komplikationen zu reduzieren. Zusätzlich wird eine adäquate Schmerztherapie empfohlen, wobei bei starken neuropathischen Schmerzen ein frühzeitiger Einsatz von Analgetika und ggf. adjuvanten Medikamenten angezeigt ist. Bei Beteiligung der Hornhaut oder anderen schweren okulären Manifestationen sollte umgehend ein Ophthalmologe hinzugezogen werden; topische Therapie kann je nach Befund indiziert sein. Nach Abklingen des akuten Ausschlags ist eine Beobachtung auf das Auftreten einer post‑herpetischen Neuralgie sinnvoll, wobei bei Bedarf schrittweise analgesische Maßnahmen fortgeführt werden.

Besondere Populationen

Zu diesem Aspekt liegt in den geprüften Quellen keine belastbare Evidenz vor.

Sonderfälle & aktuelle Studienlage

Zu diesem Aspekt liegt in den geprüften Quellen keine belastbare Evidenz vor.

Verwandte Codes

Zu diesem Aspekt liegt in den geprüften Quellen keine belastbare Evidenz vor.

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